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Sozialplanabfindung – und ihre Fälligkeit

Abfindungsansprüche aus einem durch Spruch einer Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan, der erfolglos gerichtlich angefochten wurde, werden zu dem im Sozialplan bestimmten Zeitpunkt und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung in dem Beschlussverfahren über die Wirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fällig.

In dem hier

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Schwerbehindertenausweis

Sozialplan – und der Zusatzbetrag für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Es verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Betriebsparteien in einem Sozialplan grundsätzlich die Gewährung eines zusätzlichen Abfindungsbetrags zum Ausgleich der durch eine Schwerbehinderung bedingten wirtschaftlichen Nachteile infolge des Arbeitsplatzverlusts vorsehen, dessen Zahlung aber wegen einer im Sozialplan vorgesehenen Höchstbetragsregelung

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Auslegung eines Sozialplans

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne als Betriebsvereinbarungen eigener Art wegen ihrer normativen Wirkungen (§ 77 Abs. 4 Satz 1, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG) wie Tarifverträge auszulegen.

Ausgehend vom Wortlaut und dem durch ihn vermittelten

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Interessenausgleich – Sozialplan

Interessenausgleich und Sozialplan unterscheiden sich deutlich nach Inhalt, Funktion, Zustandekommen und Wirkungsweise.

Gegenstand des Interessenausgleichs ist die Frage, ob, wann und wie eine Betriebsänderung durchgeführt wird. Der Betriebsrat soll die Möglichkeit haben, im Interesse der Arbeitnehmer auf Modalitäten der Betriebsänderung

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Sozialplan wegen Betriebsänderung – und Abfindungsansprüche aufgrund einer zusätzlichen Betriebsvereinbarung

Jedenfalls dann, wenn die Betriebsparteien anlässlich einer Betriebsänderung ihrer Pflicht zur Aufstellung eines Sozialplans nachgekommen sind, können sie daneben eine eigenständige kollektivrechtliche Regelung treffen, die im Interesse des Arbeitgebers Mitarbeiter motivieren soll, freiwillig, etwa durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages, aus dem

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Klageverzichtsprämien für beurlaubte Beamte

Eine ergänzend zu einem Sozialplan geschlossene Betriebsvereinbarung kann vorsehen, dass Mitarbeiter, die keine Klage gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erheben, eine Sonderprämie erhalten. Allerdings verstößt der Ausschluss der Gruppe der beurlaubten Beamten von dieser Klageverzichtsprämie gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§

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Sozialplanabfindung für beurlaubte Beamte

Der Ausschluss beurlaubter Beamter von Sozialplanleistungen ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 Abs. 1 BetrVG) vereinbar.

Mit dieser durch den Sozialplan bewirkten Beschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises haben die Betriebsparteien den ihnen bei der Gewährung von Abfindungsleistungen eröffneten Gestaltungsspielraum nicht

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Sozialplan – und der Ausschluss beurlaubter Beamter

Als Arbeitnehmer beschäftigte beurlaubte Beamte können in einem Sozialplan von Abfindungen ausgeschlossen werden, wenn dieser ausschließlich die wirtschaftlichen Nachteile der von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer ausgleichen soll.

Der Ausschluss beurlaubter Beamter von Sozialplanleistungen ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 Abs.

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Auslegung eines Sozialplans

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne als Betriebsvereinbarungen eigener Art wegen ihrer normativen Wirkungen (§ 77 Abs. 4 Satz 1, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG) wie Tarifverträge auszulegen.

Ausgehend vom Wortlaut und dem durch ihn vermittelten

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Keine Sozialplanabfindung für ältere Arbeitnehmer?

In einem Sozialplan können Arbeitnehmer von Abfindungsleistungen ausgeschlossen werden, die nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I rentenberechtigt sind und zuvor die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses an einem anderen Unternehmensstandort abgelehnt haben.

Ein betroffener Arbeitnehmer hat auch nach dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§

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