Bundesfinanzhof (BFH)

Mehrstöckige Freiberufler-Personengesellschaften – und ihre steuerliche Anerkennung

Eine Unterpersonengesellschaft erzielt freiberufliche Einkünfte, wenn neben den unmittelbar an ihr beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaften über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Unterpersonengesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten. Die freiberufliche Tätigkeit einer Unterpersonengesellschaft wird nicht bereits dadurch begründet, dass jeder Obergesellschafter

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Realteilung – und die Tarifbegünstigung des Aufgabegewinns

Die tarifbegünstigte Besteuerung eines durch eine echte Realteilung einer Sozietät ausgelösten Aufgabegewinns gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen seiner bisherigen freiberuflichen Tätigkeit aufgibt. Hieran fehlt es, wenn er den ihm im Rahmen der Realteilung zugewiesenen Mandantenstamm dergestalt verwertet, dass

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Teilweise Anteilsübertragung in der Partnerschaftsgesellschaft

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist geklärt, dass ein zivilrechtlicher Gesellschafter, der nicht am Gewinn, Verlust und den stillen Reserven beteiligt ist, aber im Außenverhältnis gegenüber den Gläubigern haftet und deshalb Mitunternehmerrisiko trägt, Mitunternehmer ist, wenn das schwach ausgeprägte Mitunternehmerrisiko durch eine ausgeprägte Mitunternehmerinitiative kompensiert wird. Die Regelung des

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1 Partnerschaftsgesellschaft, mehrere Kanzleien – aber einkommensteuerlich nur 1 Betrieb

Eine Partnerschaftsgesellschaft, die weder rechtlich selbständige noch im Rahmen der Mitunternehmerschaft einkommensteuerrechtlich gesondert zu betrachtende Rechtsanwaltskanzleien in verschiedenen Städten betreibt und hieraus ausschließlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, unterhält nur einen „Betrieb“. InhaltsübersichtAnsparabschreibung in der PartnerschaftsgesellschaftAbzugsbeschränkung für Schuldzinsen in der PartnerschaftsgesellschaftMangelnde Rechtsformneutralität – und der Gleichheitsgrundsatz Ansparabschreibung in der Partnerschaftsgesellschaft[↑]

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Bundesfinanzhof (BFH)

Treuhänder – und gleichzeitig Mitunternehmer

Der an einer Gesellschaft zivilrechtlich allein beteiligte Treuhänder kann dem Treugeber aus ertragsteuerlicher Sicht als mittelbarem Mitunternehmer dessen Mitunternehmerstellung vermittelt und daneben selbst unmittelbarer Mitunternehmer der Gesellschaft sein. er für Rechnung des Treugebers an einer Personengesellschaft zivilrechtlich als Gesellschafter beteiligte Treuhänder muss zur Begründung einer Mitunternehmerstellung des Treugebers in einem

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Anwalt, Arzt, Apotheker & Partner

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt. § 59a Absatz 1 Satz 1 BRAO ist mit Artikel 12 Absatz 1 GG unvereinbar und nichtig, soweit Rechtsanwälten

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Die Diplom-Wirtschaftsjuristin auf dem Anwaltsbriefkopf

Es ist nicht zulässig, auf dem Briefkopf eines Rechtsanwalts den Namen einer Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) aufzuführen, ohne dass durch Zusätze klargestellt wird, dass kein Fall der gemeinschaftlichen Berufsausübung vorliegt. Die Verwendung eines gemeinsamen Briefkopfs stellt ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rechtsanwalts

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Gewinnermittlung bei Realteilung einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft

Im Falle der Realteilung einer –ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelnden– (freiberuflichen) Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung, wenn die Buchwerte fortgeführt werden und die Mitunternehmer unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung ihre berufliche Tätigkeit in Einzelpraxen weiterbetreiben. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall

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Firmenstempel und Unterschrift des GbR-Gesellschafters

Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das Schriftformerfordernis des § 550 BGB. Das Schriftformerfordernis des § 550 BGB ist nicht erfüllt, wenn der für die GbR

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die zurückbehaltenen Forderungen bei der Gründung einer Steuerberater-Sozietät

Honorarforderungen eines Steuerberaters können als unwesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Einbringung nach § 24 UmwStG zurückbehalten werden. Entnimmt der Steuerpflichtige die zurückbehaltenen Forderungen nicht ausdrücklich in sein Privatvermögen, verbleiben sie in seinem Restbetriebsvermögen. Die zur Ermittlung des Einbringungsgewinns erforderliche Übergangsgewinnermittlung erstreckt sich nur auf tatsächlich eingebrachte Wirtschaftsgüter. Ermittelte der Steuerpflichtige vor

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Der Goodwill in der Auseinandersetzung einer Rechtsanwaltssozietät

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Teilung der Sachwerte und die Einräumung der rechtlich nicht begrenzten Möglichkeit, um die bisherigen Mandanten zu werben, die sachlich nahe liegende und angemessene Art der Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät. Wird so verfahren, kann eine weitergehende Abfindung grundsätzlich nicht beansprucht werden. Dies schließt einen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Partnerschaftsgesetzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, mit dem als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Angehörige freier Berufe geschaffen werden soll. In dem Gesetzentwurf wird das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) hinsichtlich beruflicher Fehler für eine Beschränkung der Haftung auf

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Die Außensozietät als Zusammenarbeitsform zweier Rechtsanwaltssozietäten

Die Verwendung der Bezeichnung Sozietät durch einen Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die keine Sozietät in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden, ist keine unzulässige Irreführung der Rechtsuchenden im Sinne des § 43b BRAO, wenn die Beauftragung der zusammengeschlossenen Rechtsanwälte dem Rechtsverkehr im Wesentlichen die gleichen Vorteile bietet wie die Mandatierung

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Bundesverwaltungsgericht

Haftung in der Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern

Wird ein Anwaltsvertrag mit einer Sozietät geschlossen, der neben Rechtsanwälten auch Steuerberater angehören, so haften für einen Regressanspruch wegen Verletzung anwaltlicher Beratungspflichten auch diejenigen Sozien persönlich, die selbst nicht Rechtsanwälte sind. Eine Anwaltssozietät ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sofern nicht ausdrücklich eine andere Rechtsform gewählt worden ist, wofür im Streitfall

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Rundfunkgebühren für internetfähige PCs in der Bürogemeinschaft

Die Mit­glie­der einer Bü­ro­ge­mein­schaft wer­den nach § 5 Abs. 3 RGebStV je­weils ein­zeln auf die Vor­aus­set­zun­gen als Rund­funk­teil­neh­mer ge­prüft; das bei einem Mit­glied vor­han­de­ne Rund­funk­emp­fangs­ge­rät wirkt nicht be­frei­end für die an­de­ren. Dem­ge­gen­über schlie­ßen sich bei einer Be­rufs­aus­übungs­ge­mein­schaft meh­re­re Mit­glie­der einer Be­rufs­grup­pe zu einer wirt­schaft­li­chen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Ein­heit mit der Folge

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Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern – und ihre Mandate

Eine aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bestehende gemischte Sozietät konnte sich auch vor dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes Mandanten gegenüber zur Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen verpflichten. Hat ein Mandant eine Beratersozietät mit einer Rechtsdienstleistung beauftragt, so kommt ein im engen zeitlichen Anschluss daran erteiltes Folgemandat im Zweifel wiederum mit der Sozietät und nicht

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Bundesfinanzhof

Mittelbare Beteiligung eines Berufsfremden an einer Freiberufler-Sozietät

Der Bundesfinanzhof hat in zwei jetzt veröffentlichten Urteil erneut zur Frage Stellung genommen, ob die Einkünfte eine Freiberufler-Sozietät bei Beteiligung Berufsfremder als gewerblich zu qualifizieren sind. Im dem ersten Urteil entschied der BFH, dass die mittelbare Beteiligung eines Berufsfremden an einer Personengesellschaft, deren weitere Gesellschafter Freiberufler sind, dazu führt, dass

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