Bundesfinanzhof (BFH)

Mehrstöckige Freiberufler-Personengesellschaften – und ihre steuerliche Anerkennung

Eine Unterpersonengesellschaft erzielt freiberufliche Einkünfte, wenn neben den unmittelbar an ihr beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaften über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Unterpersonengesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten.

Die freiberufliche Tätigkeit

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1 Partnerschaftsgesellschaft, mehrere Kanzleien – aber einkommensteuerlich nur 1 Betrieb

Eine Partnerschaftsgesellschaft, die weder rechtlich selbständige noch im Rahmen der Mitunternehmerschaft einkommensteuerrechtlich gesondert zu betrachtende Rechtsanwaltskanzleien in verschiedenen Städten betreibt und hieraus ausschließlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, unterhält nur einen „Betrieb“.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Treuhänder – und gleichzeitig Mitunternehmer

Der an einer Gesellschaft zivilrechtlich allein beteiligte Treuhänder kann dem Treugeber aus ertragsteuerlicher Sicht als mittelbarem Mitunternehmer dessen Mitunternehmerstellung vermittelt und daneben selbst unmittelbarer Mitunternehmer der Gesellschaft sein.

er für Rechnung des Treugebers an einer Personengesellschaft zivilrechtlich als Gesellschafter beteiligte

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Gewinnermittlung bei Realteilung einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft

Im Falle der Realteilung einer –ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelnden– (freiberuflichen) Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung, wenn die Buchwerte fortgeführt werden und die Mitunternehmer unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung ihre berufliche Tätigkeit

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die zurückbehaltenen Forderungen bei der Gründung einer Steuerberater-Sozietät

Honorarforderungen eines Steuerberaters können als unwesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Einbringung nach § 24 UmwStG zurückbehalten werden. Entnimmt der Steuerpflichtige die zurückbehaltenen Forderungen nicht ausdrücklich in sein Privatvermögen, verbleiben sie in seinem Restbetriebsvermögen. Die zur Ermittlung des Einbringungsgewinns erforderliche Übergangsgewinnermittlung erstreckt

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Rundfunkgebühren für internetfähige PCs in der Bürogemeinschaft

Die Mit­glie­der einer Bü­ro­ge­mein­schaft wer­den nach § 5 Abs. 3 RGebStV je­weils ein­zeln auf die Vor­aus­set­zun­gen als Rund­funk­teil­neh­mer ge­prüft; das bei einem Mit­glied vor­han­de­ne Rund­funk­emp­fangs­ge­rät wirkt nicht be­frei­end für die an­de­ren. Dem­ge­gen­über schlie­ßen sich bei einer Be­rufs­aus­übungs­ge­mein­schaft meh­re­re Mit­glie­der einer

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