Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen von zwei Musterfeststellungsklagen über die Revisionen eines Verbraucherschutzverbands gegen die Musterfeststellungsurteile des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 03.05.2024 erneut über den Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen entschieden.
Der Verbraucherschutzverband ist in beiden Verfahren ein seit über vier
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