Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge jährlich bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach § 700 Abs. 1 Satz 3, § 696 Satz 1 BGB auch dann nur
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge jährlich bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach § 700 Abs. 1 Satz 3, § 696 Satz 1 BGB auch dann nur
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Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen von Geschäftsleitern einer bayerischen Kreissparkasse wegen Untreue überwiegend bestätigt:
Das Landgericht München II hat einen früheren Vorstandsvorsitzenden einer Kreissparkasse, den Bankkaufmann B., und den damaligen Vorsitzenden des die Aufsicht über den Vorstand ausübenden Verwaltungsrats, den
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Eine kommunale Sparkasse ist berechtigt; vom Nettoeinkommen ihres Angestellten den zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag nach § 15a des Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (ATV-K) einzubehalten.
Die von der Arbeitgeberin
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Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, unterstehen dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz
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Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen.
Dies entschied
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Eine Sparkasse wird gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern durch den Verwaltungsrat vertreten. Dies gilt auch für die Vertretung gegenüber einem ausgeschiedenen stellvertretenden Vorstandsmitglied, das lediglich dem Vorstand einer auf eine Sparkasse verschmolzenen früheren Sparkasse angehört hat.
Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf
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Die Verfassungsfeindlichkeit einer politischen Partei stellt keinen Grund für einen Ausschluss vom parteienrechtlichen Gleichbehandlungsanspruch nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz dar.
Die einem Kreditinstitut bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung obliegenden allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz gebieten bei einem
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Eine Kundin hat keinen Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen.
Dies musste jetzt der Bundesgerichtshof auf die Klage einer Sparkassenkundin entscheiden. Die Sparkasse verwendet im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke, die neben grammatisch männlichen Personenbezeichnungen wie etwa „Kontoinhaber“ keine
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Die Kündigung der Kontoverbindung durch ein Kreditinstitut ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin gerechtfertigt, wenn auf diesem Konto Spenden aus der rechtsextremistischen Szene eingehen und mit diesen Spenden der Ehemann der klagenden Kontoinhaberin, ein mehrfach u.a. wegen Volksverhetzung verurteilter ehemaliger
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Der Bundesgerichtshof hat eine von der Bank Santander betriebene Löschung der roten Farmarke der Sparkassen im Markenregister abgelehnt.
Inhaber der roten Farbmarke ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe. Für ihn ist die am 7. Februar 2002
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§ 16 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes für den Landesteil Oldenburg betreffend die Landessparkasse zu Oldenburg vom 03.07.1933 findet – soweit nicht Geldforderungen aus Darlehen, die durch ein Grundpfandrecht gesichert sind, oder Grundpfandrechte betroffen sind keine Anwendung mehr, wenn
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Aus § 16 Abs. 2 des Gesetzes für den Landesteil Oldenburg betreffend die Landessparkasse zu Oldenburg vom 03.07.1933 (OL-LSpkG) ergibt sich nicht die Befugnis der Landessparkasse zu Oldenburg, die Zwangsvollstreckung ohne einen Vollstreckungstitel betreiben zu können.
Diese Vorschrift ist durch
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Ehrenamtlich werden u.a. jene Tätigkeiten ausgeübt, die in einem anderen Gesetz als dem UStG ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Der zur Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit verwendete Gesetzesbegriff ist enger als der des § 4 AO und umfasst keine Satzungen juristischer
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Der Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der zugunsten der Sparkassen gechhützten Farbmarke Rot geht in eine weitere Runde, der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit an das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg zurückverwiesen.
Der Kläger, der Deutsche Sparkassen- und
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Auf die Haftung von Sparkassenvorständen ist § 93 AktG, der die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft regelt, entsprechend anwendbar, und zwar auch im Geltungsbereich des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen.
Die Frage der der entsprechenden Anwendung von § 93 AktG auf
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Einer Sparkasse ist die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen bzw. die Eröffnung eines Kontos für eine Partei nicht zumutbar, wenn dem Verhalten der Partei zu entnehmen ist, dass sie sich nicht um eine sorgfältige Erfüllung ihrer vertraglichen Verbindlichkeiten
bemüht, sondern diesen gleichgültig
Die an eine Sparkasse gerichtete Aufforderung eines Verbraucherverbandes, das Girokonto eines Inkassounternehmens zu kündigen, das sich durch die Geltendmachung von Forderungen bewusst an der Durchsetzung eines auf systematische Täuschung von Verbrauchern angelegten Geschäftsmodells des Auftraggebers beteiligt, stellt keinen rechtswidrigen Eingriff
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Ein selbständiges Unternehmen der „Finanzgruppe“ einer Sparkasse, das als 100%ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen aufzuklären,
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Die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 9 Abs. 1 KWG stellt kein Gesetz im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO. Informationen, die die Trägerschaft und Handlungsfähigkeit einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse betreffen, stellen weder ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis dar, noch erscheinen
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