Die Verurteilung wegen Nichterteilung einer Auskunft gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 GGBefG verstößt gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit, wenn die Aufforderung zur Auskunfts im Zusammenhang mit einem (anderen) Bußgeldverfahren erfolgt.
Das Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung umfasst das Recht
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