Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof – in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung aus den Jahren 2011 und 2015 – mit den Voraussetzungen der Konnexität von Grundgeschäft und Gegengeschäft bei Abschluss von Zinssatz-Swap-Verträgen zu befassen:
In dem hier entschiedenen Fall waren im
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