Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof – in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung aus den Jahren 2011 und 2015 – mit den Voraussetzungen der Konnexität von Grundgeschäft und Gegengeschäft bei Abschluss von Zinssatz-Swap-Verträgen zu befassen: In dem hier entschiedenen Fall waren im Zusammenhang mit dem Abschluss der drei streitgegenständlichen Zinssatz-Swap-Verträge durch die
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