Bundesfinanzhof (BFH)

Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften

Die durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführte Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften auf zehn Jahre ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts teilweise verfassungswidrig.

Die Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungsgeschäften unterlagen nach der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Rechtslage der Einkommensteuer, wenn

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Daytrader nicht zwingend gewerblich tätig

Umfangreiche Wertpapiergeschäfte an in- und ausländischen Börsenplätzen stellen nicht stets eine gewerbliche Tätigkeit dar, sondern können u.U. als private Vermögensverwaltung anzusehen sein, so dass zwar die Gewinne aus dieser Tätigkeit der Einkommensteuer, nicht aber zusätzlich der Gewerbesteuer unterliegen. Das entschied

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Spekulationsgewinne 1994-99

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im März 2004 entschieden, dass die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 gegen das Grundgesetz verstoße, weil die Besteuerung in erster Linie von der Mitwirkungs- und Erklärungsbereitschaft des Steuerpflichtigen abhänge

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