Rückabwicklung eines Zinsswap-Geschäftes

Fehlgeschlagene Spekulationsgeschäfte verleiten immer wieder zu der Frage, ob nicht die Bank oder der Finanzberater für die eingetretenen Verluste haften muss, etwa wegen unvollständiger oder fehlerhafter Aufklärung oder Beratung, fehlerhaftem Emissionsprospekts oder sonstigen Mängeln in dem Vertragswerk der Bank. Oftmals

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Spekulieren mit Mieteinnahmen

Wer seine Mieteinnahmen dazu verwendet, um Optionsgeschäfte durchzuführen, kann daraus entstehende Verluste nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, wenn er beabsichtigte, die angelegten Beträge wiederum

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