Eine Spende unmittelbar an den Papst ist nicht steuerlich abziehbar, da der Heilige Stuhl im Vatikan ansässig ist. Eine Spende ist nach deutschem Recht nur dann steuerlich abziehbar, wenn der Spendenempfänger in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat ansässig ist. Der Vatikan gehört aber weder der EU noch
Lesen