Spende an den Papst

Eine Spende unmittelbar an den Papst ist nicht steuerlich abziehbar, da der Heilige Stuhl im Vatikan ansässig ist. Eine Spende ist nach deutschem Recht nur dann steuerlich abziehbar, wenn der Spendenempfänger in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat

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Neue Spendenbescheinigungen

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements haben sich unter anderem Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen betreffen auch die amtlichen Vordruckmuster für steuerbegünstigte Zuwendungen. Bisher war es

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