Auslandsspenden

Spenden an im Ausland ansässige gemeinnützige Organisationen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Spendenempfänger die deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt und der Spender dies gegenüber dem für ihn zuständigen Finanzamt durch Vorlage geeigneter Belege nachweist.

In einem beim Finanzgericht Düsseldorf

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Auslandsspenden

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an gemeinnützige Einrichtungen darf nach einem heute verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nicht nur im Inland ansässigen Einrichtungen vorbehalten werden. Der Mitgliedstaat des Spenders muss jeweils die Erfüllung der an nationale gemeinnützige Einrichtungen

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Neue Spendenbescheinigungen

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements haben sich unter anderem Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen betreffen auch die amtlichen Vordruckmuster für steuerbegünstigte Zuwendungen. Bisher war es

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