Spenden an im Ausland ansässige gemeinnützige Organisationen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Spendenempfänger die deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt und der Spender dies gegenüber dem für ihn zuständigen Finanzamt durch Vorlage geeigneter Belege nachweist. In einem beim Finanzgericht Düsseldorf anhängigen Rechtsstreit hatte ein Steuerpflichtiger an eine in Spanien ansässige
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