An eine zugewiesene berufliche Eingliederungsmaßnahme sind auch unter Berücksichtigung vorhandener Vorkenntnisse in Bezug auf die Eignung der Maßnahme keine überspannten Anforderungen zu stellen. Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall die Klage gegen eine dreiwöchige Sperrzeit abgewiesen. Die Klägerin trat die Maßnahme zur Aktivierung und
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