Bundesamt für Verfassungsschutz in Berlin

Die wiederholte Sperrerklärung

Die Rechtskraft einer Entscheidung des Fachsenats steht einer erneuten Sperrerklärung nicht entgegen, wenn eine Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten ist.

Die im selbstständigen Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO getroffenen Entscheidungen des Fachsenats wirken im weiteren Hauptsacheverfahren grundsätzlich

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Vernehmung einer Vertrauensperson

Angesichts der erheblichen Gefahren für Leben und körperliche Unversehrtheit und des hohen Ranges dieser Rechtsgüter ist es nicht zu beanstanden, dass das Land Nordrhein-Westfalen dem Schutz einer Vertrauensperson ein höheres Gewicht als den Interessen der Angeklagten und dem staatlichen Interesse

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