Prostitution im Sperrgebiet

Prostitution ist in größeren Städten unvermeidbar und dort müssen Toleranzzonen verbleiben. In einer Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern darf die Prostitution nicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern nur für Teile dieses Gebiets verboten werden. Die Befolgung einer Sperrgebietsverordnung ist

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Das Verbot der Wohnungsprostitution

Die Sperrgebietsverordnung aus dem Jahr 1993 bietet keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Untersagung eines Massagesalons. So ist es nicht mehr zulässig, die Ausübung der Prostitution außerhalb ausgewiesener Toleranzzonen ohne eine konkrete Bewertung daraus resultierender schädlicher Auswirkungen auf die Nachbarschaft, insbesondere

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