Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb aktuell der Eilantrag eines Gastwirts gegen die Erweiterung der Sperrstunde zwecks COVID-19-Eindämmung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mangels Rechtswegerschöpfung ohne Erfolg. Der Antragsteller ist Gastwirt einer Gaststätte in Freiburg im Breisgau, die sich an studentisches Publikum richtet und bis 3 Uhr nachts geöffnet hat. Durch Nr. 1. Buchstabe
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