Unter Widerrufsvorbehalt erteilte Ausnahmegenehmigungen zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Spielhallen dürfen wegen einer Gesetzesänderung, die keine Ausnahmen mehr zulässt, widerrufen werden.
Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht für sechs Spielhallen in Rheinland-Pfalz entschieden. Auf Antrag der klagenden Spielhallenbetreiberinnen war die
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