Die Sperrzone für Pingler

Eine der Erlaubnis zum ambulanten Straßenhandel (Pingeln) beigefügte Auflage über eine 250 m-Sperrzone um große Veranstaltungen, Märkten und Schulstandorten ist straßenrechtlich unzulässig. Zur Wahrung einer Abgrenzung zwischen verschiedenen Sondernutzungen des Straßenraums ist keine 250 m-Bannmeile notwendig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Hannover in den hier vorliegenden Fällen die Klagen

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Sperrzone für alkoholische Getränke bei einem Winzerfest

Kann für ein Volksfest eine „alkoholfreie Zone“ festgesetzt werden, weil es im Vorjahr zu Zwischenfällen gekommen ist? Diese Frage musste jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe ausgerechnet für ein Winzerfest beantworten. Dabei hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem Eilantrag eines Besuchers des Winzerfestes 2010 in Wiesloch stattgegeben, der sich gegen die von der

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