UPS-Lieferwagen

Der Spesenanspruch des Paketzustellers

Nach § 18 Nr. 3 Satz 1 des Manteltarifvertrages des Speditions, Transport- und Logistikgewerbes in Bayern erhalten Arbeitnehmer, die aufgrund der ihnen übertragenen Arbeiten vorübergehend von der regelmäßigen Arbeitsstätte abwesend sind, und Kraftfahrer im Inlandsfernverkehr die steuerlichen Spesenpauschalsätze Inland in ihrer jeweils gültigen Fassung vergütet. Einem Paketzusteller stehen hiernach keine

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Auswirkung von Spesen auf die Berechnung der Verletztenrente

Die beitragsrechtlichen Vorschriften aus der ArEV bzw. der der SvEV können nicht auf das Leistungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung übertragen werden. Bei einem Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber pauschal versteuerte und steuerfreie Spesen erhalten hat, aber keine tatsächlichen Mehraufwendungen hat, wirken sich die Spesen einkommenserhöhend aus und sind beim Jahresarbeitsverdienst zur

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