In Corona-Zeiten ist dem Schutz von Leben und Gesundheit potenziell infizierter Personen der Vorrang einzuräumen. Die Grundrechtseingriffe sind zeitlich befristet und durch das überragende öffentliche Interesse an der Eindämmung des Virus gerechtfertigt. Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in den hier vorliegenden Fällen die Eilanträge gegen die aktuell bis
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