Für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis silnd seit dem 1.7.2021 ein neuer Antrag und ein eigenständiges Erlaubnisverfahren nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erforderlich.
Die Fortführung von nach alter Rechtslage begonnener Verfahren ist dagegen ausgeschlossen.
In dem hier vom Oberverwaltungsgericht für das Land
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