Roulette

Spielsucht – und die erheblich geminderte Schuldfähigkeit

Eine „Spielsucht“ stellt für sich genommen keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar. Maßgeblich ist insoweit vielmehr, ob der Betroffene durch seine „Spielsucht“ gravierende psychische Veränderungen in seiner Persönlichkeit erfährt, die in ihrem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind. Nur

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Bekleidungsgeschäft

Hausverbot auf Antrag von Spielsüchtigen

Eine Spielhallengesellschaft muss einem Spielsüchtigen ein von ihm beantragtes Hausverbot nicht erteilen. So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Berufung gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld zurückgewiesen. Geklagt hatte ein Fachverband zur Bekämpfung der Spielsucht aus Bielefeld gegen ein Unternehmen aus Espelkamp.

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Sperzeitverlängerung für Spielhallen

Fehlt es für eine Sperrzeitverlängerung für Spielhallen an dem erforderlichen atypischen örtlichen Gefahrenpotenzial, so ist eine dementsprechende Verordnung über die Festsetzung einer verlengerten Sperrzeit unwirksam. Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in den hier vorliegenden Fällen den Normenkontrollanträge von fünf Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen Erfolg, die in Pforzheim Spielhallen betreiben.

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Die Frankfurter Sperrzeitverordnung für Spielhallen

Eine Verordnung über die Regelung der Sperrzeit für das Gebiet einer Stadt, die für Spielhallen mehr als eine Stunde Sperrzeit täglich vorsieht, darf von der örtlichen Ordnungsbehörde nicht vorgenommen werden, wenn es an Gründen für ein Abweichen von der durch den Minister des Innern und für Sport in seiner Sperrzeitverordnung

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Zuverlässigkeit eines Fahrlehrers

Leitet ein angestellter Fahrlehrer Gelder von Fahrschülern nicht an seinen Arbeitgeber weiter, kann die Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden. So hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem Fall eines spielsüchtigen Fahrlehrers entschieden. der in 85 Fällen Bargeld in Höhe von insgesamt 17.035,00 Euro, das ihm Fahrschüler zur Bezahlung des Fahrschulunterrichts ausgehändigt

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Der spielsüchtige Fahrlehrer

Die Fahrlehrererlaubnis eines im Angestelltenverhältnis tätigen Fahrlehrers kann wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden, wenn er Gelder von Fahrschülern nicht an seinen Arbeitgeber weiterleitet. In einem jetzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen Rechtsstreit ist der Antragsteller ein im Angestelltenverhältnis tätiger Fahrlehrer, der an Spielsucht leidet. Er hat in 85 Fällen Bargeld

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Spielsucht: Fahrlehrererlaubnis weg

Ist ein Fahrlehrer spielsüchtig, kann dies bezüglich der Fahrlehrererlaubnis zur Unzuverlässigkeit führen. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Mainz den Widerruf unter Anordnung des Sofortvollzugs durch die Stadt Mainz bestätigt, die einem im Angestelltenverhältnis tätigen Fahrlehrer (Antragsteller) die erteilte Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit für den Fahrlehrerberuf entzogen hat. Der an Glücksspielsucht

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Sportwettenvermittler in NRW

Eine nicht endenwollende Geschichte: Wie schaffe ich es als Bundesland, meine lukrativen Wettpfründe trotz der EuGH-Rechtsprechung weiterhin zu sichern? Wie kann ich also weiter meine staatlichen Wettangebote bewerben ohne private Konkurrenten zuzulassen? Endlich vernünftig geregelte Einschränkungen und wirkliches Vorgehen gegen die Risiken der Wettsucht? Geht doch nicht – wegen der

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Geldscheine

Keine Bonussysteme in Spielhallen

Bonussysteme sind in Spielhallen unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied gestern, dass die Anordnung, ein in Spielhallen installiertes Bonus- und Informationssystem (BIS) stillzulegen und abzubauen, rechtmäßig ist. Die Klägerin des jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreits betreibt in Weilheim zwei Spielhallen, für die sie ein Bonussystem eingerichtet hat. Danach erhält der

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Bundesverwaltungsgericht

Keine privaten Sportwettenvermittler mehr in Rheinland-Pfalz

Nach mehreren aktuellen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Trier ist ein generelles Verbot von privaten Sportwettenvermittlern in Rheinland-Pfalz inzwischen rechtmäßig. Die Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch private Sportwettenvermittler sei, so die Trierer Verwaltungsrichter, entgegen der früheren Rechtsprechung in Rheinland-Pfalz inzwischen auf der Grundlage der zwischenzeitlichen maßgeblichen Änderungen im Glücksspielrecht

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Spielbank-Sperre

Bei staatlich konzessionierten Spielbanken und Spielcasinos kann sich jedermann (etwa zur Bekämpfung der eigenen Spielsucht) sperren lassen. Kontrolliert die Spielbank diese Sperre nicht ausreichend, haftet sie, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat, falls der Gesperrte wieder Geld verspielt.

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