Schließt ein Sponsor nur zum Schein mit Fußballspielern Arbeitsverträge und arbeiten die Spieler tatsächlich nicht in der Unternehmensgruppe des Sponsors, sondern spielen unter Profibedingungen für den Verein, so liegt eine Schenkung des Sponsors an den Verein in Höhe des angeblichen Arbeitsentgelts vor. § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterliegen der Schenkungsteuer die Schenkungen
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