Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt ein Eilantrag gegen die Nichtzulassung von russischen Sportlerinnen und Sportlern zu den Paralympischen Spielen ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung ab. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruhte auf einer Folgenabwägung: Mit der Nichtzulassung der Teilnahme an der Abschlusszeremonie der
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