Die besonderen Eingruppierungsregelungen für Sportplatzwarte der Freien und Hansestadt Hamburg gehen den konkurrierenden Bestimmungen des TV-L nach dem Spezialitätsgrundsatz vor. Die darin vorgesehenen Bewährungs- und Tätigkeitsaufstiege ermöglichen weiterhin einen Wechsel in eine höhere Spalte der Pauschalentgelttabelle – auch für Sportplatzwarte,
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