Ein als eingetragener Verein organisierter Spitzensportverband kann für die Teilnahme an Wettkämpfen zulässigerweise ein Hygienekonzept erstellen, nach dem die Teilnehmenden den Nachweis erbringen müssen, dass sie vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft wurden oder eine entsprechende Infektion überstanden haben und als genesen
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