Ein aus Unionsgründen konzessionsloses Wettbüro haftet nicht für verlorene Sportwetteinsätze, d.h. es ist nicht zur Rückzahlung verlorener Wetteinsätze verpflichtet. Wurde einem Wettbüro im Hinblick auf unionsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen über die Erteilung von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten keine Konzession erteilt, obwohl es sich darum bemüht hat, kann das
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