Bundesverwaltungsgericht

Sportwettenmonopol in NRW

Das Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen war europarechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt in drei Revisionsverfahren entschieden, dass das Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2006 bis 2012 die europarechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verletzte.

Die Kläger vermittelten in Mönchengladbach, Mülheim an

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Vermittlung von privaten Sportwetten

Die Vermittlung privater Sportwetten kann nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht mehr unter Verweis auf das staatliche Sportwettenmonopol untersagt werden. Wenn die Behörde bisher ihre Untersagungsverfügung zu Unrecht auf das Argument des staatlichen Monopols gestützt hat, kann sie die Untersagung

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Sportwettenmonopol rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Untersagungsverfügungen, mit denen die Ordnungsbehörden allein unter Berufung auf das staatliche Sportwettenmonopol (sog. Oddset-Wetten) gegen private Sportwettbüros vorgegangen sind, für rechtswidrig erklärt. Das staatliche Sportwettenmonopol ist danach nicht mit dem Europarecht vereinbar.

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