Die Beschränkung der Sportwettenkonzessionen auf 20 stellt einen Verstoß gegen europäisches Recht dar. Diese im Glücksspielstaatsvertrag enthaltene Regelung ist daher nicht anzuwenden.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in dem hier vorliegenden Fall das Land Hessen verpflichtet, einen nicht








