Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug

Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken müssen grundsätzlich weiterhin rudimentäre deutsche Sprachkenntnisse vor der Einreise nachweisen, wenn sie sich um eine Visum zwecks Ehegattennachzug bemühen. Es soll aber zukünftig aus Reaktion auf das Dogan-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Ausnahmen

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Integrationskurs für eine Analphabetin

Auch eine seit 30 Jahren in Deutschland lebende türkische Analphabetin muss an einem Integrationskurs teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage einer heute 61?jährigen türkischen Staatsangehörigen abgewiesen, die sich gegen ihre durch die Ausländerbehörde ausgesprochene Verpflichtung zur Teilnahme an einem

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Spracherfordernis beim Nachzug zu Deutschen

Das gesetzliche Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse gilt beim Nachzug ausländischer Ehegatten zu Deutschen nur eingeschränkt. Anders als beim Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen muss hier das Visum zum Ehegattennachzug schon dann erteilt werden, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im

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