Unzuverlässigkeit im Sprengstoffrecht

Allein die Tatsache, dass eine strafrechtliche Verurteilung die für die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit nach § 8a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c SprengG erforderliche Mindeststrafe nicht erreicht, schließt es nicht aus, das zugrunde liegende Verhalten bei der Prüfung der ausnahmslos anzunehmenden Unzuverlässigkeit nach § 8a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b SprengG heranzuziehen.

Unzuverlässigkeit im Sprengstoffrecht

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Februar 2008 – 1 S 2814/07

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