Anfechtung von Gewinnabführungsvertrag und Squeeze-out

Einem außenstehenden Aktionär fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der in einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bestimmten Kompensationsleistungen, wenn die Übertragung seiner Aktien auf den Hauptaktionär aufgrund eines in derselben Hauptversammlung wie die Zustimmung zum

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Börsenkurs und die Abfindung beim Squeeze-Out

Für den Börsenkurs, der bei der Festsetzung der angemessenen Abfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre nicht unberücksichtigt bleiben darf, ist maßgeblich der nach Umsatz gewichtete Durchschnittskurs innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode vor der Bekanntmachung des Squeeze-out.

Eine Hochrechnung des

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Kein fester Ausgleich nach dem Squeeze-Out

Der Bundesgerichtshofs hat in zwei Verfahren entschieden, dass ein gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossener Minderheitsaktionär die einem außenstehenden Aktionär aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für ein zurückliegendes Geschäftsjahr nicht mehr verlangen kann, wenn alle

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Anfechtungsbefugnis des Minderheitsaktionärs

Minderheitsaktionäre, deren Aktien nach dem Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf einen Hauptaktionär übertragen werden sollen (squeeze out), verlieren ihre Befugnis, diesen Beschluss wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung anzufechten, nicht dadurch, dass der Übertragungsbeschluss vor Zustellung ihrer Klage

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Barabfindung nach Squeeze-out

Im Rahmen der Barabfindung nach einem „Squeeze-out“ der Minderheitsaktionäre ist Stichtag für den dreimonatigen Referenzzeitraum grundsätzlich die Bekanntgabe der Maßnahme, wie der Bundesgerichtshof jetzt in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschied.

In dem jetzt entschiedenen Fall war die Antragsgegnerin Hauptaktionärin, die

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Änderungen im Umwandlungsrecht

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes beschlossen, mit dem
in erster Linie die Umsetzung einer im Juli 2009 beschlossenen und am 22. Oktober 2009 in Kraft getretenen EU-Richtlinie erfolgen soll. Das deutsche Umwandlungsrecht beruht zum

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Laptop

Squeeze-Out im Konzern

Wird aus Anlass eines Squeeze-Out mithilfe fundamentalanalytischer Methoden wie dem Ertragswertverfahren der Unternehmenswert einer Aktiengesellschaft ermittelt, die aufgrund des vorangegangenen Abschlusses eines Beherrschungsvertrages vertraglich beherrscht wird, ist für die Prognose der künftigen Erträge nicht die fiktive Planung eines unabhängigen Unternehmens,

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Regierungsviertel

Squeeze-out ist verfassungsgemäß

Die Vorschriften des Aktiengesetzes über den Ausschluss von Minderheitsaktionären sind nach einer jetzt verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar.

Nach den §§ 327 a ff. AktG kann ein Hauptaktionär, dem mindestens 95 % des Grundkapitals der betroffenen Gesellschaft

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Regierungsviertel

Prüfungen bei einem Squeeze-out

Im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 2 AktG ist eine – vor Abschluss der Unternehmensbewertung und der Berichterstattung des Hauptaktionärs einsetzende – sog. Parallelprüfung durch den gerichtlich bestellten Prüfer zulässig.

Bundesgerichtshof,

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Squeeze-out während der Liquidation

Der Ausschluss von Minderheitsaktionären durch Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG (sog. „Squeeze out“) ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft zulässig.

Bundesgerichtshof, Urteil vom

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Kapitalschutzrichtlinie

Das Europäische Parlament hat an dem Entwurf der Kapitalschutzrichtlinie (Richtlinie zur Änderung der 2. Gesellschaftsrichtlinie) einige Änderungen vorgenommen. So wurde die Informationspflicht an die Aktionäre über das Eintreten neuer Umstände gestrichen. Auch wurden einige Rechte der Minderheitsaktionäre abgeschwächt. Die Regelungen

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Geldscheine

„Squeeze out“ verfassungskonform

Die Regelungen der §§ 327 a ff. AktG über das sogenannte „Squeeze out“ bei Aktiengesellschaften, womit Minderheitsgesellschafter aus der Gesellschaft gedrängt werden können, sind, wie einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs zu entnehmen ist, trotz der von mehreren Autoren hiergegen

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