Ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot erlischt, wenn der Betroffene die niederländische Staatsangehörigkeit erwirbt.
So darf nach einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen einem von 2002 bis 2016 in Guantánamo Inhaftierten, der mittlerweile niederländischer Staatsangehöriger und damit EU-Bürger
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