Einbürgerung trotz Mehrehe

Die Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen Anspruchseinbürgerung.

Eine rechtswirksam im Ausland eingegangene weitere Ehe schließt zwar eine privilegierte Einbürgerung von Ehegatten Deutscher nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) mangels Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse aus. Sie steht

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Spätaussiedlereigenschaft in Altfällen

Auch in Altfällen beurteilt sich die Spätaussiedlereigenschaft nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Übersiedlung

Das Begehren eines Ehegatten oder Abkömmlings eines Spätaussiedlers auf Ausstellung einer eigenen Spätaussiedlerbescheinigung ist grundsätzlich nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Übersiedlung zu beurteilen. Die gesetzlichen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Identitätstäuschung bei der Einbürgerung

Eine Einbürgerung wird auch demjenigen wirksam bekannt gegeben, der den Einbürgerungsantrag unter Angabe falscher Personalien (einschließlich der Staatsangehörigkeit) gestellt hat, auf die die Einbürgerungsurkunde ausgestellt worden ist. Eine unter Verwendung einer anderen Identität erschlichene Einbürgerung ist nicht im Sinne des

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