Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers, die durch befristet und abgestuft angeordnete Veranstaltungsverbote und -beschränkungen zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus in dem Zeitraum von März bis Juli 2020 („erster Lockdown“) verursacht wurden. Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshof liegt ein Fall aus Baden-Württemberg zugrunde: Vor dem Landgericht Stuttgart hatte ein in
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