Der Eilantrag eines Stadtverordneten gegen Anberaumung einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg ist jetzt auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gescheitert. Der Antragsteller hatte gegen die von der Kommunalaufsicht im Landkreis Ostprignitz-Ruppin verfügte Einberufung einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg geltend gemacht, sie kollidiere mit einer um 18.15 Uhr beginnenden Sitzung des Hauptausschusses
LesenSchlagwort: Stadtrat
Amtsausübungsverbot für einen Berliner Stadtrat
Begründen Tatsachen den Verdacht, dass ein Stadtrat durch die Weitergabe interner E-Mails an einen Journalisten gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen hat, kann ihm die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Eilverfahren ging es um einen Stadtrat in einem Berliner Bezirk. Ende Oktober 2023 leitete die
LesenÖffentlichkeit von Ratssitzungen
Eine Verletzung des kommunalrechtlichen Grundsatzes der Sitzungsöffentlichkeit durch fehlerhafte Vergabe eines Teils der Sitzplätze führt nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art.20 Abs. 1 GG zur Unwirksamkeit der in der Sitzung gefassten Beschlüsse, wenn die demokratische Kontrollfunktion der Öffentlichkeit nicht mehr gewährleistet war. Im hier entschiedenen Fall stützte
LesenDer Polizist als Ratsmitglied – oder: Ratstätigkeit ist keine Arbeitszeit
Ein im Wechselschichtdienst tätiger Polizeibeamter aus dem Kreis Lippe, der sich als Ratsherr ehrenamtlich engagiert, hat keinen Anspruch auf die hälftige Anrechnung der Zeiten der Mandatsausübung auf seine Arbeitszeit. In dem hier vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall forderte der klagende Polizeibeamte vom beklagten Land Nordrhein-Westfalen, dass knapp
LesenRatssitzung nur mit 3G-Nachweis
Ratsmitglieder dürfen derzeit nur mit Nachweis einer Immunisierung oder Testung an Rats- und Ausschusssitzungen ihrer Gemeinde teilnehmen. Damit hatte der gegen den Bürgermeister gerichtete Eilantrag eines Ratsmitglieds aus Salzkotten, der auf freien Zugang zu allen Rats- und Ausschusssitzungen ohne einen solchen Nachweis zielte, in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für
LesenÖffentlichkeit von Ratssitzungen – und die Sitzplatzvergabe
Eine Verletzung des kommunalrechtlichen Grundsatzes der Sitzungsöffentlichkeit durch fehlerhafte Vergabe eines Teils der Sitzplätze führt zur Nichtigkeit der in der Sitzung gefassten Beschlüsse, wenn die demokratische Kontrollfunktion der Öffentlichkeit nicht mehr gewährleistet war. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall berief der Bürgermeister der Stadt Gladbeck für den
LesenArbeitszeitkonto-Gutschriften für die Zeiten der Ausübung eines kommunalpolitischen Mandats
Eine Arbeitnehmerin kann für die Zeit, in der sie während der Gleitzeit an Ratssitzungen als Mitglied des Stadtrats oder an Sitzungen ihrer Fraktion teilnimmt, keine Zeitgutschrift als „Tag Ist-Zeit“ auf dem Arbeitszeitkonto verlangen. Keine Zeitgutschrift aus § 626 Satz 1 BGB Ein Anspruch auf eine solche Zeitgutschrift ergibt sich nicht
LesenNürnberger Stadtrat und die Ausschussbildung
Nach einer Wahl dürfen sich auf der Ebene der Selbstorganisation eines Gemeinderates keine Mehrheiten bilden, die in der Wahl selbst nicht angelegt waren und so die Mehrheitsverhältnisse in den spiegelbildlich zu bildenden Ausschüssen verschieben. Mit dieser Begründung hat das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach in dem hier vorliegenden Eilverfahren dem Eilantrag der
LesenDie kurzfristige Änderung der Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung
Die Gemeinderäte in Baden-Württemberg sind nach § 34 Abs. 1 Satz 1 GemO in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungsbeginn von der Tagesordnung zu informieren. Das gilt auch für die kurzfristige Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes. Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall der Beschwerde
LesenEx-Ministerpräsident – und nun auch Ex-Stadtrat
In einer Stadt kann nur jemand als Stadtrat kandidieren, der dort auch seinen Hauptwohnsitz hat. Ist der Aufenthaltsschwerpunkt in dieser Stadt nicht festzustellen, gilt der Wohnsitz der Familie als Hauptwohnsitz. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Weimar in dem hier vorliegenden Fall die Wahl des Thomas Kemmerich zum Stadtrat in
LesenBeschlüsse des Jugendhilfeausschusses – und der Widerwillen des Stadtrats
Der Stadtrat kann Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses im Einzelfall erzwingen oder ändern, sofern das gesetzliche Beschlussrecht des Ausschusses dadurch nicht substantiell ausgehöhlt wird. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall begehrte der Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Dresden die Feststellung, dass er durch zwei Beschlüsse des Rates der Landeshauptstadt Dresden in seinen Rechten
LesenDie Verfassungsbeschwerde eines Abgeordneten
Abgeordnete (hier: im Stadtrat) sind im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht beschwerdeberechtigt, wenn sie ausschließlich geltend machen, in mit ihrem Status verbundenen Rechten verletzt zu sein. Die Verfassungsbeschwerde ist der spezifische Rechtsbehelf des Bürgers gegen den Staat. Sie ist „jedermann“ eröffnet, wenn die öffentliche Gewalt in die Sphäre des Bürgers eingreift, die durch
LesenDie Ladung zur Stadtratssitzung – und ihre Abgabe in der Fraktionsgeschäftsstelle
Können die Ladung zu einer Stadtratssitzung mitsamt Sitzungsunterlagen nicht an die Privatadresse eines Stadtratsmitglieds zugestellt werden, reicht die Abgabe an die Fraktionsgeschäftsstelle für eine rechtzeitige Ladung nicht aus. Aus der Funktion der Fraktionen folgt nicht, dass die Fraktionen als Kontaktstellen zwischen den einzelnen Ratsmitgliedern und der Verwaltung dienen und die
LesenMitwirkungsverbot für Ratsmitglieder
Entscheidungen des Rates, die die Konzessionsvergabe an ein Unternehmen nur vorbereiten, vermitteln einem Ratsmitglied, das in einem Tochterunternehmen des potentiellen zukünftigen Konzessionärs beschäftigt ist, keinen unmittelbaren Vorteil i. S. d. § 41 Abs. 1 NKomVG. Eine Ratsentscheidung über entsprechende vorbereitende Beschlüsse kann daher allein durch die Mitwirkung des ggf. von
LesenNeu gewählte Stadtratsmitglieder vor Amtsantritt
Das Amt eines Stadtrats können neu gewählte Mitglieder erst mit Ablauf der Wahlprüfungsfrist antreten und nicht bereits vorher an Beschlüssen des noch tätigen Stadtrates beteiligt sein. So das Verwaltungsgericht Dresden in dem hier vorliegenden Fall dreier neu gewählter Stadträte der Landeshauptstadt Dresden, die sich gegen die Sitzung des noch geschaeftsfuehrenden
LesenDer Auskunftsanspruch von Stadtratsmitgliedern
In Thüringen ist ein Auskunftsanspruch von Gemeinderatsmitgliedern zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, aber dieser Anspruch folgt unmittelbar aus dem freien Mandat des demokratisch gewählten Gemeinderatsmitglieds. Für die sachgerechte Ausübung des Mandats sind dem Gemeinderatsmitglied die erforderlichen Informationsrechte eingeräumt. Mit dieser Begründung hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall
LesenDer NPD-Stadtrat auf dem Rheinland-Pfalz-Tag
Hat ein Oberbürgermeister alle Mitglieder eines Stadtrates entsprechend dem Gleichbehandlungsgebot unabhängig von ihrer politischen Parteizugehörigkeit nur aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Stadtrat auf die Ehrentribüne anlässlich eines Festes eingeladen, ist er an das Auswahlkriterium „Mitgliedschaft im Stadtrat“ gebunden und kann nicht ein Stadtratsmitglied wegen der Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen –
LesenDer Ausschluss eines Stadtrats
Die Rechtsgrundlage für den Stadtratsausschluss nach § 31 GemO ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt sie bei verfassungskonformer Auslegung nicht gegen die verfassungsrechtlich gewährleisteten Wahlgrundsätze der Allgemeinheit, Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Wegen der hohen Bedeutung der Wahlgrundsätze kann allerdings nicht jede Straftat eines einzelnen Ratsmitgliedes, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung zu
LesenDie fristgemäße Beantwortung der Anfrage eines Stadtrates
Anfragen der Dresdner Stadträte an die Oberbürgermeisterin sind nach der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt Dresden in der Regel innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch nach sechs Wochen, zu beantworten. Dabei handele es sich um eine zwingende Frist, die nur unter außergewöhnlichen Umständen nicht
LesenWenn ein Drogeriemarkt verhindert werden soll…
Wenn die Vorschrift der Hauptsatzung einer Stadt über die Zuständigkeit des Hauptausschusses zu unbestimmt und deshalb unwirksam ist und nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt für Planaufstellungsbeschlüsse der Stadtentwicklungsausschuss zuständig ist, dann ist ein vom Hauptausschuss gefasster Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans wegen Unzuständigkeit nichtig. Er wird auch nicht dadurch
LesenZusammenlegung zweier Grundschulen
Fehlt es an der Wirksamkeit der von einem Stadtrat beschlossenen Zusammenlegung zweier Schulen, da die für eine Zusammenlegung erforderliche Genehmigung der Landesschulbehörde bisher nicht erteilt worden ist, gibt es noch keine rechtliche Möglichkeit, gegen die Entscheidungen des Stadtrates im Klagewege anzugehen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in dem
LesenDie Wahl eines neuen Schulstadtrats
Ist das Auswahlgremium zur Besetzung des hauptamtlichen Stadtrates als Dezernent für die Bereiche Schule und Kultur von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen, erfüllen die Kandidaten die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen und bestehen keine Anhaltspunkte für unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen, so ist die Wahl rechtmäßig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt
LesenZitate aus einem nichtöffentlichen Bericht an den Gemeinderat
Verletzt ein Ratsmitglied seine Verschwiegenheitspflicht, so ist die Verhängung eines Ordnungsgeldes rechtmäßig. So das Verwaltungsgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall eines Ratsmitgliedes der Stadt Pulheim, der in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ein Schreiben – u.a. an anwesende Pressevertreter – verteilt hat, das mehrere Zitate aus einem nicht
LesenVerteilung von Zuwendungen an Stadtratsfraktionen nach Fraktionsstärke
Die Verteilung von städtischen Zuwendungen an Stadtratsfraktionen nur nach Fraktionsstärke benachteiligt kleinere Fraktionen gleichheitswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass die Finanzierung der Geschäftsführung von Ratsfraktionen, deren Höhe sich nur nach der jeweiligen Anzahl der Fraktionsmitglieder richtet, kleinere Fraktionen diskriminiert. Die Sächsische Gemeindeordnung sieht vor, dass die Ratsfraktionen zu ihren
LesenAusschluss aus der Stadtrats-Sitzung
Die Anwendung der Befangenheitsvorschrift des § 20 SächsGemO ist rechtens, wenn ein Stadtrat mit dem Geschäftsführer einer Betreibergesellschaft für die Veranstaltungshalle eng verwandt ist, über deren Entwicklung in einer Sitzung des Stadtrats beraten und entschieden werden soll. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden in dem hier vorliegenden Fall zweier Stadträte
LesenDie Ehefrau als Assistentin eines Gemeinderatsmitglieds
Ein Ratsmitglied kann keine Kostenerstattung für die Beschäftigung seiner Ehefrau verlangen. In einem Fall aus Mülheim an der Ruhr hat jetzt das Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage eines früheren Ratsmitgliedes abgewiesen, der mit seiner Klage die Erstattung von Personal- und Mietkosten in Höhe von 6.764 € verlangt hatte, die ihm im
LesenTagesordnung einer Gemeinderatssitzung
Einzelne Mitglieder eines Stadtratsausschusses haben nach der sächsischen Gemeindeordnung keinen Anspruch darauf, dass bei Sitzungen bestimmte Tagesordnungspunkte auch inhaltlich behandelt werden. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Dresden entschiedenen Sachverhalt sind die drei Antragsteller Stadträte der Landeshauptstadt Dresden und gehören einem aus 11 Stadträten bestehenden und mit Beschluss des Stadtrates vom
LesenFörmliche Beteiligung des Gemeinderats bei Entscheidungen der unteren Baurechtsbehörde
Ein Gemeinderatsmitglied hat keinen Anspruch auf förmliche Beteiligung des Gemeinderats bei Entscheidungen der unteren Baurechtsbehörde. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem sog. kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit die Klage eines Gemeinderatsmitglieds der Stadt Weinheim gegen den Oberbürgermeister der Stadt abgewiesen, mit der der Kläger die Beteiligung des Gemeinderats an
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