Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Gewinnverteilungsbeschluss – und seine Auslegung

Mit der Auslegung eines Gesellschafterbeschlusses, konkret mit der Frage, ob mit diesem in einer den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Weise über die Gewinnverteilung entschieden wurde, hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen: Konkret stand im Streit, ob eine im Jahr 2001 erfolgte Ergebnisausschüttung i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 1

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Braunkohlebagger

Stadtwerke – und ihre Grundrechtsfähigkeit

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb der Antrag eines Stadtwerke-Zusammenschlusses auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Erfolg, der das Ausschreibungsvolumen und die Höhe des Steinkohlezuschlags nach dem sogenannten Kohleausstiegsgesetz betraf, mit dem die Kohleverstromung in Deutschland bis 2038 schrittweise reduziert und beendet werden soll.  Die angegriffene Regelung im Kohleausstiegsgesetz /Kohleverstromungsbeendigungsgesetz Das Gesetz

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Dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften – und ihre Steuerbegünstigung als Beihilfe

Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens um Klärung der Rechtsfrage gebeten, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt. Der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs betrifft § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes

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Die städtische Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft

Werden einzelne dauerdefizitäre Tätigkeitsfelder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, an der eine Trägerkörperschaft als Mitunternehmerin beteiligt ist, sowohl im Rahmen der Einkünfteermittlung der Mitunternehmerschaft als auch für Zwecke der Körperschaftsteuer als eigenständige Betriebe gewerblicher Art (Regiebetriebe) behandelt, kann zur Ermittlung des Gewinns i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst.

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Wassersperre wegen Gebührenrückstands

Die Rechtsgrundlage (in einer kommunalen Wasserversorgungssatzung) über die Einstellung der Wasserversorgung wegen eines Gebührenrückstands begründet keine Verpflichtung des Wasserversorgers, sondern stellt die Versorgungseinstellung in dessen Ermessen. Die Einstellung der Wasserversorgung aufgrund rückständiger Forderungen des Versorgers ist nur dann gerechtfertigt, wenn es um Forderungen gerade aus dem Wasserversorgungsverhältnis geht. Eine Versorgungseinstellung

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Der Aufsichtsrat bei kommunalen Holding-Gesellschaften

Kommunale Holding-Gesellschaften müssen nicht immer paritätisch besetzten Aufsichtsrat bilden. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf aktuell entschieden, dass die Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-GmbH (BBVG) keinen Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes bilden muss. Die BBVG hält sämtliche Anteile der Stadtwerke Bielefeld GmbH, verfügt aber nur über sechs eigene Mitarbeiter. Der Betriebsrat

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Keine „Stadtwerke Stiftung“ für Rheine

Vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster blieb jetzt die Klage auf Anerkennung einer „Stadtwerke Stiftung“ ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgerichts hat die Klage der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, einer Enkelgesellschaft der Stadt Rheine, auf Anerkennung einer „Stadtwerke Stiftung für Rheine“ abgewiesen. In dem Stiftungsgeschäft wird als Zweck

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Stadtwerke Wolfsburg

Der durchschnittlich informierte Verbraucher wird regelmäßig annehmen, dass ein Unternehmen, in dessen Firma der Bestandteil „Stadtwerke“ enthalten ist, zumindest mehrheitlich in kommunaler Hand ist, sofern dem entgegenstehende Hinweise in der Unternehmensbezeichnung fehlen. Als aufklärende Hinweise reichen in diesem Zusammenhang Bestandteile der geschäftlichen Bezeichnung des Unternehmens nicht aus, die der Verkehr

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Höhe der zulässigen Konzessionsabgabe „Wasser“

Leistet eine GmbH an die örtliche Gemeinde, ihre Gesellschafterin, Konzessionsabgaben, die preisrechtliche Höchstsätze überschreiten, liegen insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Die Größe der Gemeinden, die für die Bestimmung der zulässigen Konzessionsabgabe „Wasser“ maßgeblich ist, kann anhand der vom Statistischen Landesamt amtlich fortgeschriebenen Einwohnerzahl bestimmt werden. Das Einkommen des Versorgungsbetriebs ist

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Der Stadtrat und seine Aufsichtsräte beim kommunalen Versorgungsbetrieb

Kommunale Gremien können gegenüber ihren Vertretern in einem fakultativ errichteten Aufsichtsrat eines Versorgungsunternehmens, das als Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert ist und an dem die Kommune eine Mehrheitsbeteiligung hält, auch dann weisungsbefugt sein, wenn dies im Gesellschaftsvertrag nicht explizit verankert ist. In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Verfahren sind die

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Aufsichtsratsbestellung in kommunalen Unternehmen

Ein Aufsichtsratsmitglied kann durch den Ratsbeschluss, der seine Abberufung zum Gegenstand hat, jedenfalls dann nicht in eigenen Rechten verletzt sein, wenn es nicht selbst Mitglied des Gemeinde- bzw. Stadtrates ist. In einem vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Rechtsstreit ist in den Gesellschaftsverträgen zweier Gesellschaften der Stadt Bad Kreuznach vorgesehen, dass Mitglieder

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Verlustausgleich im kommunalen Querverbund

Städte und Gemeinden lagern ihre Betriebe der Daseinsfürsorge, wenn diese Dauerverluste erleiden, häufig in selbständige Kapitalgesellschaften aus. Oftmals fallen in solche Kapitalgesellschaften zugleich Gewinne aus anderen Geschäftstätigkeiten der Gemeinden an, so dass sich die Verluste und Gewinne ausgleichen. Man spricht hier vom Verlustausgleich im kommunalen Querverbund. Der , dass die

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Nachrichten

Wo Stadtwerke draufsteht muss auch Stadt drin sein

Die Bezeichnung als „Stadtwerke“ oder auch in der Abkürzung als „sw“ ist nach einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen irreführend, wenn die jeweilige Gemeinde nicht mehr maßgeblich an dem Versorgungsunternehmen beteiligt ist. In dem vom Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen entschiedenen einstweiligen Verfügungsverfahren ging es um die nunmehr unter „swb“ firmierenden ehemaligen

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Die Flussgenossenschaft und die Umsatzsteuer

Der Bundesfinanzhof musste erneut Stellung nehmen zur Frage der Umsatzsteuer bei Tochtergesellschaften öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Dies gaben jedoch keine Stadtwerke Anlass für die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, sondern eine Flussgenossenschaft. Die Flussgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die zur Regelung der Vorflut und zur Abwasserreinigung im Gebiet des Flusses sowie zur

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Der versteckte Gebührenbescheid

Ein Gebührenbescheid darf nicht in Rechnung „versteckt“ werden. Öffentlich-rechtliche Gebühren und privatrechtliche Entgelte dürfen von den Gemeinden und ihren Stadtwerken nicht in einer Weise geltend gemacht werden, die dem Bürger die Wahrung seiner Rechte erschwert. Mit dieser Begründung hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einer Grundstückseigentümerin den Weg zu

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Ein Unternehmer für die Stadt

Übernimmt der Unternehmer für eine Stadt den Betrieb verschiedener Einrichtungen (in einem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall etwa des Tierpark, des Schwimmbads und der Sportplätze) gegen Übernahme der mit dem Betrieb dieser Einrichtungen verbundenen Verluste (Ausgleichszahlungen), kann es sich entweder um Entgelte der Stadt nach § 10 Abs. 1 Satz

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