Hartz IV und die unwirksame Staffelmiete

Die im Rahme des ALG-II-Leistungsbezugs vom Grundsicherungsträger zu erstattenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft umfassen einen im Mietvertrag festgelegten Mietzins auch dann, wenn eine von den Vertragsparteien vereinbarte Staffelmiete mög­licherweise unwirksam ist. Dies entschied jetzt das Bundessozialgericht und konnte es dabei

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Langfristige Staffelmiete

Eine unter der Geltung des MHG ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur insoweit unwirksam, als sie über die damalige zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht.

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