Beschränkt eine Stadt die Gästezahl bei der standesamtlichen Trauung aufgrund der gegebenen räumlichen Verhältnisse zur Verhinderung der Ausbreitung von Corona-Viren, so ist das zulässig und keineswegs unverhältnismäßig. Die Begrenzung der Personenzahl zur Einhaltung der Abstandsregelung steht auch nicht im Widerspruch zur zusätzlich angeordneten Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. So hat
Lesen