Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR kann im Rahmen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts nach den §§ 4 TVöD, 106 GewO einen bei ihm beschäftigten Wachmann zum Bundesverwaltungsamt abordnen.
So hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in dem hier vorliegenden
Artikel lesen



