Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR kann im Rahmen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts nach den §§ 4 TVöD, 106 GewO einen bei ihm beschäftigten Wachmann zum Bundesverwaltungsamt abordnen. So hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in dem hier vorliegenden Fall das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, das den Antrag
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