Nach § 51 Ziffer 2 des Tarifvertrags für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV AL II) wird ein Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften in diejenige Lohn- oder Gehaltsgruppe eingruppiert, die durch Vergleich seiner Tätigkeit mit den
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