Der U-Bahn-Bau in Nürnberg

Abweichungen des tatsächlichen Baufortschritts vom prognostizierten Bauverlauf in der Anfangsphase der Verwirklichung eines Vorhabens rechtfertigen nicht den Schluss, dass das gesamte Konzept für die mehrere Jahre währende Baustelle im Hinblick auf die Dauer der Bauarbeiten und die dabei verursachten Immissionen von Grund auf fehlerhaft sind. Etwaige unzulässige Abweichungen von den

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Ein Baustofflager im Dorfgebiet

Aufgrund zahlreicher Auflagen bezüglich der Höchstkapazitäten und Lärmgrenzwerte kann ein Lagerplatz für Baustoffe in einem Dorfgebiet zulässig sein und nicht gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in den hier vorliegenden Fällen die Klagen einiger Nachbarn abgewiesen, die sich gegen die Genehmigung zum Betrieb eines Baustofflagers

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Lärmschutzwände beim S-Bahn-Bau

Beim S-Bahn-Bau besteht zugunsten der an die Baustelle angerenzenden Geschäfte ein Anspruch auf Lärmschutz auch für die an den Schaufenster flanierenden Kunden. Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Klagen des Feinkosthauses Dallmayr und einiger weiterer Eigentümer von Anwesen um den Münchener Marienhof, darunter Prinz Albert von Thurn und

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