Die Erweiterung eines Kalksteinbruchs

Eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung eines Kalksteinbruchs verstößt gegen Vorschriften des Habitats-, Arten- und Landschaftsschutzes, wenn dafür nicht zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen. Hat das zuständige Regierungspräsidium das Interesse an der Integrität des betroffenen FFH-Gebiets nicht mit dem

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Der Steinbruch und die Grundstückseigentümer

Ein Grundstückseigentümer wird durch die bergrechtliche Bewilligung zur Gewinnung des Bodenschatzes (noch) nicht in seinen Eigentumsrechten verletzt.

Keinen Erfolg hatten daher drei Grundstückseigentümer aus Hohendubrau/Landkreis Görlitz mit ihren Klagen auf Verpflichtung des Sächsichen Oberbergamts, die einem Bergbauunternehmen erteilte Bewilligung zum

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