Ein Beamter hat ein Recht darauf, dass sein Dienstherr bei Besetzungsentscheidungen den Leistungsgrundsatz beachtet und die Auswahl unter mehreren Bewerbern nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vornehmt. Mit dieser Begründung hat Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens dem Antrag eines Berwerbers auf eine
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