Neues Rathaus Hannover

Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst – und die Zuständigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung

Ist bei Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst nach den einschlägigen (landes-)personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Gesamtpersonalrat zu beteiligen, folgt aus dem Prinzip des Gleichlaufs der Beteiligungsebenen auch im Bereich der einstufigen Verwaltung für die schwerbehindertenvertretungsrechtliche Beteiligung die Zuständigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung.

In dem hier

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Die Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren

Die Auswahlentscheidung zur Besetzung einer Stelle ist fehlerhaft, wenn die für die Stellenbesetzung erstellte Anlassbeurteilung nicht den Anforderungen der hierzu erlassenen Beurteilungsrichtlinie entspricht.

So das Sächsische Oberverwaltungsgericht in den hier vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in den Konkurrentenstrreitverfahren zur Besetzung

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Schadensersatz bei Abbruch eines Stel­len­be­set­zungs­ver­fah­rens

Ein Scha­dens­er­satz­an­spruch wegen Ver­let­zung des Be­wer­bungs­ver­fah­rens­an­spruchs ist aus­ge­schlos­sen, wenn der Dienst­herr das Stel­len­be­set­zungs­ver­fah­ren aus sach­li­chen Grün­den vor der Er­nen­nung eines an­de­ren Be­wer­bers ab­ge­bro­chen hat. Der Ab­bruch eines Stel­len­be­set­zungs­ver­fah­rens kann so­wohl aus der Art. 33 Abs. 2 GG vor­ge­la­ger­ten Or­ga­ni­sa­ti­ons­ge­walt des

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