Ein im Geoinformationsdienst der Bundeswehr beschäftigter Beamter, dessen Aufgabenbereich durch dem Flugberatungsprozess vorgelagerte verwaltungs- und datenverarbeitungstechnische Tätigkeiten geprägt ist, hat keinen Anspruch auf die Stellenzulage für Beamte im Flugwetterberatungsdienst gemäß BBesO A und B Vorbemerkung II Nr. 5a Abs. 1
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