Karlsruher Sterbehilfe

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit

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Medikamente für den Selbstmord

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird sich mit der Weigerung deutscher Behörden beschäftigen, einer gelähmten Patientin den Erwerb eines tödlichen Medikaments zu erlauben. Der EGMR erklärt jetzt die Beschwerde des Witwers für zulässig. In dieser Zulässigkeitsentscheidung erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit einer Mehrheit der Stimmen die zugrundeliegende

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Behandlungsabbruch und Patientenwille

Der Bundesgerichtshof hat Stellung genommen zum rechtfertigenden Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens. Dabei hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen zukünftig ein rechtfertigender Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens nach den in Rede steht, die Voraussetzungen der §§ 1901a, 1901b BGB – eingefügt durch Gesetz vom

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Verbot der Suizidbegleitung

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das gegen ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch ausgesprochene Verbot, Sterbehilfe zu leisten, vorläufig wirksam ist. Damit ist es ihm bis zu einer Entscheidung über seine Klage gegen die Verbotsverfügung untersagt, die von ihm praktizierte Suizidbegleitung fortzusetzen. Die Behörde für Inneres

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