Gebäudesanierung als außergewöhnliche Belastung

Nach § 33 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung) erwachsen. Aufwendungen für die Sanierung eines selbst

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Fotovoltaik statt Asbestdach

Der Austausch eines alten Asbestdaches im Zuge der Montage einer sog. Auf-Dach-Fotovoltaikanlage bringt nach Ansicht des Hessischen Finanzgerichts zumindest keine Steuerersparnis. Kosten für die Erneuerung der Dacheindeckung können nach Ansicht des Hessischen Finanzgerichts auch dann nicht steuermindernd als Betriebsausgaben bei

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