Im Recht der Wirtschaft gibt es zum Jahreswechsel nur einige kleinere Änderungen:

- Die Grenzbeträge, ab denen eine handelsrechtliche bzw. steuerrechtliche Buchführungspflicht besteht, werden sowohl im Handelsgesetzbuch wie auch in der Abgabenordnung angehoben. Ab 2016 liegen die Schwellenwerte nunmehr
- für




















