Finanzamt

Der Schadenersatzanspruch gegen den Steuerberater – und die Einsicht in Steuerakten

Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie zum Beispiel die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater. Hiervon unberührt bleibt ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe

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Finanzamt

Akteneinsicht im Steuerverwaltungsverfahren

Im Steuerverwaltungsverfahren besteht regelmäßig ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht, welches die Finanzbehörde mit dem Schutz Dritter und ihrem Ermittlungsinteresse sowie ihrem Verwaltungsaufwand abzuwägen hat. Die Bestandskraft des Steuerbescheides steht dem Akteneinsichtsrecht hierbei nicht grundsätzlich entgegen.

In dem hier vom

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