Finanzamt

Akteneinsicht im Steuerverwaltungsverfahren

Im Steuerverwaltungsverfahren besteht regelmäßig ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht, welches die Finanzbehörde mit dem Schutz Dritter und ihrem Ermittlungsinteresse sowie ihrem Verwaltungsaufwand abzuwägen hat. Die Bestandskraft des Steuerbescheides steht dem Akteneinsichtsrecht hierbei nicht grundsätzlich entgegen. In dem hier vom Niedersächsischen Finanzgericht entschiedenen Rechtsstreit hatten die Kläger für die Erstellung

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Aktenstapel

Das Gesamtergebnis des Verfahrens – und die aktenkundigen Begleitumstände

Das Finanzgericht entscheidet nicht unter Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens, wenn es für die Abgrenzung, ob ein geänderter Einkommensteuerbescheid eine wiederholende Verfügung oder ein Zweitbescheid ist, allein den unveränderten Inhalt der Besteuerungsgrundlagen und nicht die aktenkundigen Begleitumstände des Bescheiderlasses in seine Entscheidungsfindung einbezieht. Nach § 96 Abs. 1 Satz 1

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Finanzamt

Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt

Für Rechtsstreitigkeiten, die auf ein Informationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters über Bewegungen auf den Steuerkonten des Insolvenzschuldners betreffen, ist nicht der Finanzrechtsweg, sondern der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 FGO ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über eine Abgabenangelegenheit eröffnet.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Aktenvernichtung im Finanzamt – und der Anspruch auf ein faires Verfahren

Der Rechtsstaat muss es aushalten können, wenn in einem Einzelfall eine möglicherweise entstandene Steuerschuld nicht mehr festgesetzt werden kann, weil die Beweismittel aufgrund von Organisationsmängeln im Bereich der Finanzverwaltung vernichtet worden sind und sich die vom Steuerpflichtigen angerufenen Gerichte daher kein eigenes Bild vom Sachverhalt mehr machen können. Der Rechtsstaat

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