Keine Erstattungszinsen auf StraBEG-Rückzahlungen

§ 233a AO, der die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen regelt, ist nach einer Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts in Kassel auf Beträge, die nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) zunächst gezahlt und anschließend zurückerstattet worden sind, nicht anzuwenden.

Grundlage des Erstattungsanspruchs ist

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Keine Steueramnestie für Steuerehrliche

Eine einkommensteuerrechtliche Begünstigung durch das StraBEG wird nur den Steuerpflichtigen zuteil, die unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 StraBEG fallen. Eine Erstreckung der Begünstigungen, insbesondere des Steuersatzes von 25%, auf die ordnungsgemäß erklärten Einkünfte anderer (steuerehrlicher) Steuerpflichtiger ist

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Beratungskosten bei der Steueramnestie

Steuerpflichtige, die seinerzeit von der Steueramnestie Gebrauch gemacht haben, können hierbei angefallene Beratungskosten nicht steuermindernd geltend machen. Dies entschied jetzt das Finanzgericht Köln im offenen Widerspruch zu einem gegenläufigen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf.

Durch das Steueramnestiegesetz wurde jedem, der steuerpflichtige

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Bundesfinanzhof

Die Steueramnestie vor dem BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Finanzgerichts Köln zur Frage der – vom FG bezweifelten – Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung und zum Strafbefreiungserklärungsgesetz als unzulässig zurück gewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem “Zinsurteil” von 1991 festgestellt, dass bei der Besteuerung von

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Steueramnestie und Steuerfahndung

Die Abgabe einer Amnestieerklärung nach dem StraBEG war unter anderem dann ausgeschlossen, wenn “bei dem Erklärenden oder seinem Vertreter ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist”. Dieser Ausschlussgrund des §

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StraBEG oder Selbstanzeige?

Die strafbefreiende Erklärung nach dem StraBEG und die Selbstanzeige nach § 371 AO konnten wahlweise erfolgen; bei Rechtserheblichkeit der Wahl muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen der strafbefreienden Erklärung nach Form und Inhalt vollständig erfüllt sind.

Bundesfinanzhof, Urteil

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Bilanz zur Steueramnestie

Das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ gewährte von Januar 2004 bis März 2005 denjenigen, die in der Vergangenheit ihre steuerlichen Pflichten nicht erfüllt hatten, die Chance, zu günstigen Bedingungen in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Nun hat das Bundesfinanzministerium eine erste Bilanz

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