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Einkommensteuer auf’s Promotionsstipendium

Leistungen aus einem Promotionsstipendium können der Einkommensteuer unterliegen. Dies ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann der Fall, wenn der Stipendiat eine wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat und keine Steuerbefreiungsvorschrift eingreift.

  1. Leistungen aus einem Stipendium, die keiner gegenüber
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