Steuerberaterhaftung – und der mißlungene Reparaturversuch des nachfolgenden Steuerberaters

Mögliche Fehler eines nachfolgend beauftragten Steuerberaters, der versucht, den Beratungsfehler der zunächst mandatierten Steuerberater im Rahmen eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens zu „reparieren“, sind weder geeignet, den Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung der ursprünglich mandatierten Steuerberater und dem der Mandantin entstandenen Schaden in

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Die eigenmächtige Einspruchsrücknahme

Der Steuerberater darf einen im Auftrag des Mandanten eingelegten Einspruch nicht eigenmächtig zurücknehmen.

Der Steuerberter verstößt gegen seine Pflichten aus dem Beratungsvertrag, indem er den Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eigenmächtig, ohne Rücksprache mit seinem Mandanten, zurücknimmt.

Grundsätzlich ist der rechtliche

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Verjährungsbeginn bei der Steuerberaterhaftung

Die Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater, welcher verschuldet hat, dass Verluste seiner Mandanten niedriger als möglich festgestellt worden sind, beginnt regelmäßig mit der Bekanntgabe der entsprechenden Grundlagenbescheide.

Unterläuft einem Steuerberater infolge der Jährlichkeit von Steuererklärungen mehrmals der gleiche Fehler,

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Verjährungsbeginn in der Steuerberaterhaftung

Lässt ein Steuerberater einen Steuerbescheid pflichtwidrig bestandskräftig werden, beginnt die Frist für die Verjährung des Ersatzanspruchs des Mandanten mit der Bestandskraft des Steuerbescheids, auch wenn dieser zunächst der formellen Gesetzeslage entspricht und die zugrunde liegende Steuernorm erst später vom Bundesverfassungsgericht

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Fehlerhafte Kapitalerhöhung und Beraterhaftung

Empfiehlt der rechtliche Berater einem Gesellschafter zur Durchführung einer Kapitalerhöhung bei einer GmbH den verbotenen Weg einer verdeckten Sacheinlage, bemisst sich der Schadensersatzanspruch des Gesellschafters, falls die von ihm und der Gesellschaft im Zuge des verdeckten Geschäfts erbrachten Zahlungen bereicherungsrechtlich

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Anscheinsbeweis in der Steuerberaterhaftung

Eine Falschberatung durch einen Steuerberater führt als Schlechterfüllung des zwischen dem Steuerberater und seinem Mandanten geschlossenen Beratungsvertrages regelmäßig zu einer Schadensersatzpflicht des Steuerberaters, dies allerdings nur dann, wenn auch feststeht, dass sich der Mandant bei richtiger Beratung entsprechend verhalten hätte.

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